Ein Grundstück kann rechtlich als Bauland bezeichnet werden, wenn ein verbindlicher Bebauungsplan vorliegt. Dieses von der jeweiligen Kommune ausgegebene Dokument beschreibt Möglichkeiten, aber auch Grenzen der Flächennutzung für ein bestimmtes Grundstück. Ein Grundstück kann außerdem automatisch als Bauland gelten, wenn es zwischen zwei bereits bebauten Grundstücken liegt.